Рујка Видан

Швейцария, Luzern, 51 год
Рујка Видан проживает в городе Luzern, Швейцария. Родной город - Luzern. В настоящий момент Рујке 51 год, не замужем. Из публичных источников получены следующие сведения о биографии Рујки: информация о высшем образовании, социальных сетях, контактах и друзьях (20).
Страна: Швейцария
Город: Luzern
Место рождения: Luzern
Возраст: 51 год
Дата рождения: 4 февраля 1974
Знак зодиака: Водолей
Семейное положение: не состоит в браке, не замужем

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Музыка: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 –, daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Фильмы: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 –, daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
ТВ передачи: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 –, daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Игры: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 –, daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Книги: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 –, daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Интересы: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 –, daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
О себе: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – , daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Деятельность: Haftungsausschluss "Haftung" Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 –, daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte. Virtuelles Hausverbot Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste! Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Владение языками: Deutsch, Français, Српски, Русский

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Источники вдохновения:

Место жительства

Высшее образование

BHMS, дата окончания: не указана
Факультет: Hospitality Management
Швейцария, Luzern

Телефоны, мессенджеры, социальные сети

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Milan Stanojevic
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Иван Благојевич
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Schreiber Karl, Украина, Никополь
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Bernhard Bollinger
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Volk Deutsches, Германия
Deutsches Volk
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Sonntag Sven, Германия, Dresden
Sven Sonntag
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Klein Guido, Венгрия, Pécs
Guido Klein
Венгрия, Pécs

Правовая информация

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